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Jetzt neu im Bereich Zahntechnik/Prothetik: "smile-feeling"
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Plettenberg im Juni 2010

Allgemeine Geschäfts Bedingungen für " s m i l e - f e e l i n g " ( AGB )

Lieferbedingungen
Lieferungen gehen stets zu Lasten und Gefahr des Auftraggebers. Mehrkosten für die gewünschte Versandart (Wertbrief/Einschreiben/Nachnahme) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Unsere Waren werden nach den strengen Vorschriften der Medizin Produkte Gesetz Richtlinien in unserem Deutschen Partner - Labor angefertigt .

Zahlungsbedingungen
Jeweils zum Monatsende - Zahlungseingang bis zum 5. Werktag des darauffolgenden Monats nur im Lastschriftverfahren mit 2 % Skonto Abzug, (das gilt auch bei mehreren Einzelrechnungen). Preisstellung erfolgt in Euro. Für die Abrechnung sind die am Liefertag geltenden Preise ,zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer, ( z. Zt. Ermäßigt mit 7 % ), maßgebend .
Gutschriften für Scheck und Wechsel erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Die Annahme von Wechseln behalten wir uns vor. Wechselspesen, sowie alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten gehen bei Hereinnahme von Wechseln zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig. Muss der Auftrag aus einem der vorgenannten Gründe aufgehoben werden, behalten wir uns die Berechnung angefallener Kosten an den Auftraggeber vor. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis anteilmäßig berechnet.

Qualität der Arbeitsunterlagen
Für die Fertigung von Zahnersatz erwarten wir Unterlagen die keine Nachbesserungen, wie Anpassen von Kronen und Brücken, Randverlängerungen, Korrektur von Farbe, Bisslagen oder Nachbrennen bei Extraktionen, erfordern .
Nacharbeiten erfolgen nur gegen weitere Berechnung . Zusätzlich benötigte Abformungen oder Wiederholungen werden gesondert berechnet. Die Angaben von Kasse / Härtefall, Privat / Beihilfe / und Unterzeichnung des Auftrag sind zwingend notwendig, da sonst die Arbeit über " s m i l e - f e e l i n g " nicht ausgeführt werden kann. Fest eingegliederter und einzementierter Zahnersatz gilt vom Auftraggeber anerkannt, als einwandfrei und in Ordnung.

Gewährleistung
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie uns spätestens 14 Tage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zur Kenntnis gebracht worden sind. Andernfalls gilt die Ware als abgenommen und jeder Einwand als ausgeschlossen. Eine Beanstandung kann nur dann als Mangel anerkannt werden, wenn wir die Möglichkeit hatten, die Beanstandung zum Zwecke der Feststellung der Ursache zu untersuchen. Stellt sich heraus, dass die Beanstandung nicht berechtigt war, trägt der Auftraggeber die uns durch die Untersuchung entstandenen Kosten.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der o. g. Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich danach unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitungsvorgänge, spätestens 3 Monate nach Eingang der Ware, zu rügen. Ist eine Beanstandung von uns als berechtigt anerkannt, so hat der Auftraggeber unter Ausschluss aller sonstigen Rechte nur den Anspruch auf Nachbearbeitung , nicht Neuanfertigung , gegen Rückgabe der bemängelten Ware.
Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die beanstandete Abweichung in dem Bereich bleibt, der dem Stand der Technik entspricht.
Jegliche Haftung ist ausgeschlossen für Folgen durch unsachgemäße Verwendung der von uns gelieferten Ware sowie für Folgen aus der Nichtberücksichtigung der von uns angegebenen Sicherheitsvorschriften. Ferner ist die Haftung ausgeschlossen für Folgen nach Änderung oder Bearbeitung der von uns gelieferten Ware, durch Dritte oder bei von uns nicht zugelassener Verbindung unserer Ware mit Fremderzeugnissen . Alle Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die nicht durch diese Verkaufs und Lieferungsbedingungen ausgeschlossen sind, sind soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt, in ihrer Höhe auf den Wert der gelieferten Ware begrenzt. Bei Reparaturen nur die Reparaturkosten. Ansonsten gilt die gesetzliche Gewährleistung auf nachgewiesene Material und Verarbeitungsfehler, zuzüglich eventueller Kulanz auf insgesamt 5 Jahre ab Rechnungsdatum .

Gerichtsstand/Geltendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand bei allen sich aus dem Auftrag mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Plettenberg. Wir sind berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
In jedem Fall gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur deutsches Recht.

Plettenberg , d. 08. Juli 2010

Falls Sie mehr Informationen möchten, so fragen Sie doch einfach bei uns nach.